Rechtsprechung
BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7
- Wolters Kluwer
Lehramt der Sekundarstufe I - Vorhandene Befähigung - Aufwendungen für Hochschulstudium - Lehramt der Sekundarstufe II - Werbungskosten - Fortbildungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7
Werbungskosten durch Fortbildung von Sekundarstufe I zu II - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 167, 127
- BB 1992, 985
- DB 1992, 1273
- BStBl II 1992, 556
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 22.10.1982 - VI R 115/79
Auszug aus BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90
Das Finanzgericht (FG) gab der auf Anerkennung von Werbungskosten gerichteten Klage statt und führte aus: Die Kosten des Zweitstudiums seien abzugsfähige Fortbildungskosten, weil es entgegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 22. Oktober 1982 VI R 115/79, JurisDok. -Nr. 59920) für die Abgrenzung zu den Ausbildungskosten nicht auf die beamtenrechtliche Einordnung in die Kategorien gehobener (Lehramt der Sekundarstufe I) und höherer (Lehramt der Sekundarstufe II) Dienst ankomme.Das FA stützt seine vom FG wegen Divergenz zu dem BFH-Urteil vom 22. Oktober 1982 VI R 115/79 zugelassene Revision auf diese Abweichung von der Rechtsprechung des BFH und beantragt, die Klage unter Aufhebung der Vorentscheidung abzuweisen.
Auf der Grundlage dieser Entscheidung ist mit dem nicht veröffentlichten Urteil vom 22. Oktober 1982 VI R 115/79 entschieden worden, daß ein vier Semester dauerndes Hochschulstudium der Fächer Musik und Musikwissenschaft eines Gymnasialrats als Beamter des gehobenen Dienstes mit dem Ziel, Studienrat und damit Beamter des höheren Dienstes zu werden, als Ausbildung und nicht als Fortbildung zu werten ist.
Auch wenn hiermit die Erlangung eines höheren Eingangsbesoldungsamtes erstrebt wird, ist - unter Abkehr von der in dem Urteil VI R 115/79 vertretenen Rechtsansicht - dem Umstand vorrangiges Gewicht beizumessen, daß sich durch ein entsprechendes Aufbaustudium, das die Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe I voraussetzt, die Berufsart jedenfalls dann nicht ändert, wenn die bisherigen Unterrichtsfächer beibehalten werden.
- BFH, 13.03.1981 - VI R 26/79
Aufwendung - Volksschullehrer - Hochschulstudium - Pädagogische Hochschule - …
Auszug aus BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90
(Änderung der Rechtsprechung; Aufgabe der Rechtsprechung im BFH-Urteil vom 13. März 1981 VI R 26/79, BFHE 132, 570, BStBl II 1981, 439.).Dies ergebe sich sowohl aus den unterschiedlichen besoldungsrechtlichen Eingangsämtern als auch daraus, daß für beide Berufe unterschiedliche Ausbildungs- und Prüfungsvoraussetzungen verlangt würden (BFH-Urteil vom 13. März 1981 VI R 26/79, BFHE 132, 570, BStBl II 1981, 439).
- BFH, 15.12.1989 - VI R 44/86
Berufsfortbildungskosten - Nichtselbständige Tätigkeit - Handwerksgeselle - …
Auszug aus BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90
Hier werden von der Rechtsprechung die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ablegung der Meisterprüfung als Fortbildungskosten angesehen, obwohl sich durch die Prüfung die berufliche und wirtschaftliche Stellung nicht unwesentlich verbessern kann (vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1989 VI R 44/86, BFHE 160, 145, BStBl II 1990, 692;… vom 18. April 1990 III R 5/88, BFH/NV 1991, 25, m. w. N.).
- BFH, 18.04.1990 - III R 5/88
Abzug eines schwarzen Anzugs als Betriebsaufwendung eines Leichenbestatters
Auszug aus BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90
Hier werden von der Rechtsprechung die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ablegung der Meisterprüfung als Fortbildungskosten angesehen, obwohl sich durch die Prüfung die berufliche und wirtschaftliche Stellung nicht unwesentlich verbessern kann (vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1989 VI R 44/86, BFHE 160, 145, BStBl II 1990, 692; vom 18. April 1990 III R 5/88, BFH/NV 1991, 25, m. w. N.). - BFH, 26.04.1989 - VI R 95/85
Ausbildungskosten - Berufsoffizier - Hochschulstudium - …
Auszug aus BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Aufwendungen für ein erstmaliges Hochschulstudium, das nicht Gegenstand eines Ausbildungsdienstverhältnisses ist, keine als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen für die Fortbildung in dem ausgeübten Beruf, sondern Aufwendungen für die Berufsausbildung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG (BFH-Urteil vom 26. April 1989 VI R 95/85, BFHE 156, 494, BStBl II 1989, 616, m. w. N.). - BFH, 10.12.1971 - VI R 160/70
Kosten eines Hochschulstudiums - Abschlußprüfungen - Ausbildungskosten - …
Auszug aus BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90
Die Kosten eines Zweitstudiums (im damaligen Streitfall der Volkswirtschaft), das ein Steuerpflichtiger mit dem Ziel durchgeführt hat, die entsprechenden Abschlußprüfungen abzulegen, hat der Senat selbst dann dem Ausbildungsbereich zugeordnet, wenn es sich um ein dem bereits abgeschlossenen Erststudium (dort Betriebswirtschaft) verwandtes Zweitstudium handelt (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 160/70, BFHE 104, 231, BStBl II 1972, 255). - BFH, 18.03.1977 - VI R 2/76
Aufwendungen einer Diplom-Psychologin - Teilnahme an Veranstaltungen eines …
Auszug aus BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90
Auf diese Rechtsprechung hinweisend, hat der Senat mit Urteil vom 18. März 1977 VI R 2/76 (BFHE 122, 77, BStBl II 1977, 547) die Aufwendungen einer Dipl. -Psychologin für die Teilnahme an Veranstaltungen eines Instituts für Psychotherapie mit dem Ziel, Psychotherapeutin zu werden, als Berufsfortbildungskosten angesehen. - BFH, 03.12.1974 - VI R 189/73
Volksschullehrer - Aufwendungen für Studium - Heilpädagogik - Lehrbefähigung für …
Auszug aus BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90
Der Senat hat jedoch in dem Urteil vom 3. Dezember 1974 VI R 189/73 (BFHE 114, 361, BStBl II 1975, 280) Aufwendungen eines Volksschullehrers für das Studium am heilpädagogischen Institut einer Universität, um die Lehrbefähigung an Sonderschulen zu erwerben, als Fortbildungskosten angesehen; der Senat sah als entscheidend an, daß das Studium spezielle pädagogische und psychologische Kenntnisse vermittelt, die auf dem ausgeübten Lehrerberuf aufbauen, und daß eine neue gesellschaftliche Stellung mit der Tätigkeit als Sonderschullehrer nicht verbunden ist.
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Bei einem Zweitstudium nahm er (als Werbungskosten anzuerkennende) Fortbildungskosten an, wenn es auf das Erststudium als Zusatzstudium aufbaute, also die im Erststudium erworbenen Erkenntnisse ergänzt beziehungsweise vertieft wurden und kein Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet wurde (BFHE 167, 127).Unter die weiteren Ausbildungen fallen Fort- und Weiterbildungen für den bereits ausgeübten Beruf (vgl. etwa BFHE 167, 127 , Aufbaustudium eines Lehrers mit der Befähigung zum Lehramt der Sekundarstufe I zur Erlangung der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II) oder für eine Spezialisierung in der bisherigen Berufstätigkeit (vgl. BFHE 167, 538 , Zahnmedizinstudium eines Humanmediziners mit dem Ziel, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurg zu werden; BFHE 184, 283 , Betriebswirtschaftsstudium eines Diplom-Bauingenieurs (FH) mit dem Ziel, Projektleiter einer Baufirma zu werden oder ein Bauunternehmen zu gründen) ebenso wie Umschulungen oder eine völlige berufliche Neuorientierung.
- BFH, 19.04.1996 - VI R 24/95
Aufwendungen für ein auf ein abgeschlossenes Erststudium der …
Durch Grundsatzurteile vom 14. Februar 1992 VI R 26/90 (BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556), VI R 106/90 (BFHE 167, 505, BStBl II 1992, 962), und VI R 69/90 (BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961) hat der erkennende Senat unter Aufgabe früherer anderslautender Rechtsprechung entschieden, daß die Kosten für ein Zweitstudium als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind, wenn bereits das Erststudium zu einem Berufsabschluß geführt hat und es sich bei dem Zweitstudium um ein darauf aufbauendes Zusatzstudium handelt, durch das die im Rahmen des Erststudiums erworbenen Kenntnisse ergänzt und vertieft werden und das nicht den Wechsel zu einem anders gearteten Beruf ermöglicht. - FG Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 14 K 187/92
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Diplom-Pädagogin für eine Aus- bzw. …
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- BFH, 17.04.1996 - VI R 29/94
Aufwendungen eines Diplom-Verwaltungswirts (VH) für ein nebenberufliches …
Bei einem Zweitstudium in Form eines Aufbau- oder Ergänzungsstudiums sei allerdings unter bestimmten engeren Voraussetzungen ausnahmsweise Berufsfortbildung angenommen worden (BFH-Urteile vom 14. Februar 1992 VI R 69/90, BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961, und VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556; vom 8. Mai 1992 VI R 134/88, BFHE 167, 538, BStBl II 1992, 965).Dagegen können Aufwendungen für ein Zweitstudium nach neuerer Rechtsprechung den als Werbungskosten abziehbaren Fortbildungskosten zugerechnet werden, wenn bereits das Erststudium zu einem Berufsabschluß geführt hat und es sich bei dem Zweitstudium um ein darauf aufbauendes Zusatzstudium handelt, durch das die im Rahmen des Erststudiums erworbenen Kenntnisse ergänzt und vertieft werden, und das nicht den Wechsel in eine andere Berufssparte ermöglicht ("Aufbaustudium", vgl. z. B. BFH-Urteil in BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556).
- BFH, 18.04.1996 - VI R 89/93
Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem Studium der Musiktheorie …
Dabei ist es unerheblich, ob der Steuerpflichtige im Anschluß an das abgeschlossene Erststudium zunächst berufstätig ist oder ob das Zweitstudium an das Erststudium anschließt, der Steuerpflichtige also faktisch noch keine Berufstätigkeit ausgeübt hat (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1992 VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556; VI R 69/90, BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961; VI R 106/90, BFHE 167, 505, BStBl II 1992, 962; vom 8. Mai 1992 VI R 134/88, BFHE 167, 538, BStBl II 1992, 965, und vom 10. Juli 1992 VI R 19/91, BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966). - BFH, 14.02.1992 - VI R 106/90
Aufwendungen für Realschul-Lehramtsstudium einer Grundschullehrerin als …
Der Senat hat mit dem Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556 entschieden, daß das Aufbaustudium eines Lehrers mit der Befähigung zum Lehramt der Sekundarstufe I für das Lehramt der Sekundarstufe II jedenfalls dann als Fortbildung zu beurteilen ist, wenn der Lehrer seine bisherigen Unterrichtsfächer beibehält.Wegen der Einzelheiten der Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil VI R 26/90 Bezug genommen.
- BFH, 15.03.1993 - V R 18/89
Vorsteuerabzug aus Studienkosten eines selbständigen Ingenieurs, wenn das …
Diese Frage dürfte im allgemeinen zu verneinen sein (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556: Bereich der "Lebensführung"), weil die Aufnahme einer derartigen späteren Tätigkeit regelmäßig noch von weiteren, während des Studiums nicht vorhersehbaren Umständen abhängt. - BFH, 08.05.1992 - VI R 134/88
Zahnmedizin-Studiumskosten eines Humanmediziners als Werbungskosten
Der Senat hat nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung in dem Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556 das Zweitstudium eines Lehrers mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I zur Erlangung der Qualifikation für das Lehramt für die Sekundarstufe II als Fortbildung gewertet. - BFH, 17.04.1996 - VI R 27/95
Aufwendungen eines Kommunalbeamten (Dipl.-Verwaltungswirts
Nach den Senatsurteilen vom 14. Februar 1992 (VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556, und VI R 106/90, BFHE 167, 505, BStBl II 1992, 962, jeweils eine Lehrerin betreffend; VI R 69/90, BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961, betreffend einen Kirchenmusiker) muß das Erststudium zu einem Berufsabschluß geführt haben und das Zweitstudium ein Aufbaustudium sein, das nicht den Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet. - FG Rheinland-Pfalz, 08.05.1996 - 1 K 2431/94
Lohnsteuer; inländische Studienaufwendungen einer französischen …
Die Ansicht der Kläger werde durch das BFH-Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 26/90 (BStBl 1992 II S. 556) über den Wechsel von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II bestätigt.Das BFH-Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 26/90 (BStBl 1992 II S. 556) wertet die Aufwendungen eines akademisch ausgebildeten Lehrers mit der Befähigung zum Lehramt der Sekundarstufe I für ein Hochschulstudium in den bisherigen Unterrichtsfächern zur Erlangung der Befähigung zum Lehramt der Sekundarstufe II als Fortbildungskosten.
- BFH, 17.04.1996 - VI R 87/95
Aufwendungen eines Finanzbeamten (Dipl.-Finanzwirts
- BFH, 17.04.1996 - VI R 2/95
Aufwendungen einer Finanzbeamtin (Dipl.-Finanzwirtin
- BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91
Werbungskosten durch Aufbaustudium "Diplom-Wirtschaftsingenieur"
- FG Düsseldorf, 27.08.2001 - 17 K 4198/98
Fortbildungskosten; Erststudium; Sozialarbeit; Studium; Altenpflege; …
- BFH, 24.04.1992 - VI R 131/89
Werbungskosten eines Flugingenieurs durch Erwerb einer Flugerlaubnis
- BFH, 16.01.1998 - VI R 92/96
Aufwendungen für ein Vollstudium an einer Hochschule als Werbungskosten abziehbar
- BFH, 14.02.1992 - VI R 69/90
Aufwendungen eines hauptamtlichen B-Schein-Kirchenmusikers für ein zweites …
- BFH, 13.06.1996 - VI R 28/95
Abgrenzung einer Weiterbildungsmaßnahme von einer Berufsausbildung
- FG Niedersachsen, 20.06.2001 - 2 K (XII) 584/97
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Erststudium als Ausbildungskosten
- FG Niedersachsen, 06.08.1997 - XIII 252/93
Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder eine Weiterbildung in einem nicht …
- FG Berlin, 16.05.2002 - 9 K 9208/99
Kosten eines Promotionsstudiums als vorweggenommene Werbungskosten
- FG Berlin, 14.05.2002 - 5 K 5345/00
Aufwendungen für eine während des Studiums durchgeführte Hauptexkursion nach …
- FG Düsseldorf, 16.11.2001 - 13 K 5876/98
Fortbildungskosten; Ausbildungskosten; Berufsbegleitendes Erststudium; …
- FG Münster, 12.12.1997 - 11 K 3328/97
Aufwendungen für Erststudium bei Berufsausübung
- BFH, 31.01.1997 - VI R 84/96
Abzugsfähige Fortbildungskosten im Rahmen der Werbungskosten bei Aufwendungen für …
- FG Baden-Württemberg, 13.01.1998 - 1 K 23/95
Studium der Pflegedienstleitung bzw. des Pflegemanagements
- FG Köln, 06.08.2002 - 2 K 4523/01
Jurastudium eines Postbeamten des gehobenen Dienstes und Entrichtung einer …
- BFH, 12.07.1994 - VI R 26/94
Folgen der Fristversäumung zur Revisionsbegründung
- BFH, 24.04.1992 - VI R 130/89
Werbungskosteneigenschaft der Aufwendungen eines Flugingenieur für den Erwerb …
- FG Münster, 21.12.1999 - 7 K 5381/97
Aufwendungen für "Typerating" eines Piloten
- FG München, 17.01.1995 - 12 K 3960/92
Abzugsfähigkeit von Studienkosten als Werbungskosten; Abgrenzung von …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.02.1995 - 1 K 1193/94
Lohnsteuer; berufliche Fortbildung
- FG Münster, 21.05.1996 - 2 K 3127/94
Aufwendungen eines Bierbrauingenieurs (Dipl.-Ing. TU) für ein Aufbaustudium zum …